Die Almwirtschaft ist ein wichtiger Faktor für die österreichische Landwirtschaft. Aber auch abseits der land- und forstwirtschaftlichen Produktion hat die Almwirtschaft einen wichtigen Stellenwert. Die Bewirtschaftung der Almen nützt unter anderem durch die touristische Nutzung, den Erhalt der Kulturlandschaft sowie dem Beitrag zur Gefahrenprävention und der Wasserregeneration der gesamten Bevölkerung.
Die Voraussetzung für bewirtschaftete Almen ist naturgemäß der Auftrieb von Tieren. Seit 2002 ist der Anteil der Almen um über 8% zurückgegangen, die Almkatasterfläche ist um mehr als 13% gesunken. Der Rückgang der GVE auf den Almen beträgt seit 2002 rund 3%. Im Jahr 2013 waren mehr als 70% der gealpten Tiere Rinder. Nun gibt es zwar keine eigenen Auswertungen zu den Auftriebszahlen von Mutterkühen. Während aber seit 2002 die Anzahl gealpter Milchkühe um rund 7.200 (ca. 12 %) und die Zahl gealpter Rinder von 6 bis 24 Monaten um fast 4.900 (ca. 4%) gesunken ist, blieb die Anzahl gealpter Rinder über 2 Jahren (wo auch die Mutterkühe enthalten sind) annähernd konstant. In der Kategorie Rinder unter 6 Monaten (in diese Kategorie fallen auch viele Mutterkuhkälber) gibt es seit 2002 sogar einen Anstieg von 16.400 auf 23.800 gealpte Tiere – was einem Zuwachs von 45% (7.440 Tiere) entspricht.
Anhand der zur Verfügung stehenden Zahlen kann man also klar ablesen, dass die Alpung der Mutterkühe und Mutterkuhkälber einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der österreichischen Almlandschaft ist.
Die Entscheidung, die Mutterkuhprämie ersatzlos zu streichen hat diesen Betriebszweig ohnehin hart getroffen – der Großteil der mutterkuhhaltenden Betriebe zählt zu den „Verlierern“ der GAP-Reform. Auch die Qualitätsprogramme werden nur wenig dazu Beitragen, diesen Verlust auszugleichen.
Mitte Juli kam für Mutterkuhbetriebe mit Almauftrieb eine weitere Hiobsbotschaft: Da die Mutterkuhprämie der einheitlichen Betriebsprämie angerechnet wird und eine Almprämie ausbezahlt wird, sieht man seitens der EU eine Doppelförderung. Folge ist, dass von jeder Mutterkuhprämie die Almprämie abgezogen wird. Das heißt, dass nun statt 200 Euro nur 138 Euro ausbezahlt werden. Absolut unverständlich ist, dass die Almprämie bei allen Mutterkuhprämien abgezogen wird, unabhängig davon, wie viele Kühe gealpt werden und wie viele am Heimbetrieb bleiben. Die Almprämie wird also auch dann abgezogen, wenn gar keine Doppelförderung vorliegt!
Absolut inakzeptabel ist auch die Zurückhaltung der Informationen dazu. Es darf nicht sein, dass derart wichtige Informationen erst bekannt werden, wenn der Almauftrieb längst abgeschlossen ist und die Betriebe nur mehr schwer Möglichkeit haben, zu reagieren. Für viele Betriebe sind Verluste entstanden, die klar vermeidbar gewesen wären, wenn früher über die Problematik der Doppelförderung und den Abzug bei allen Prämien informiert worden wäre!
Die momentane Vorgangsweise gleicht einer Bestrafung der Betriebe, die ihre Mutterkühe alpen. Insbesondere in Anbetracht der eingangs angeführten Zahlen, die klar aufzeigen, dass die Alpung der Mutterkühe wichtig für den Erhalt der Almlandschaft ist, ist nicht zu verstehen, dass es hier anscheinend keine großen Bemühungen gab, eine bessere Lösung zu finden.
Fleischrinder Austria fordert die Verantwortlichen auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Schaden der Mutterkuhbetriebe möglichst zu minimieren! Konkret ist zu prüfen, ob der Abzug der Almprämie bei allen Kühen (also auch den nicht gealpten) rechtlich abgedeckt ist und zu klären, weshalb nicht, wie auch bei Schafen und Ziegen, die Möglichkeit der Verzicht auf die Almprämie (Opting-Out) gegeben ist.
Textquelle: www.fleischrinder.at